1) D. bezeichnet einen Auftrag zur Wahrnehmung politischer Aufgaben (z. B. als
2) Nach dt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: