D. D. (auch: plebiszitäre Interner Link: Demokratie) bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Interner Link: Entscheidungen unmittelbar vom Volk (z. B. in Volksversammlungen und durch Interner Link: Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)) getroffen werden und lediglich Ausführung und Umsetzung (Interner Link: Implementation) der Entscheidung einer Interner Link: Behörde überlassen werden. Grundlegende Maxime der d. D. ist es, den Interner Link: Volkswillen so unverfälscht wie möglich in politische Entscheidungen münden zu lassen. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: a) die Bestrebungen der (sozialistischen) Interner Link: Rätesysteme und b) das Modell der d. D. in der Interner Link: Schweiz (CHE). Darüber hinaus sind in verschiedenen Interner Link: Verfassungen und Interner Link: Gesetzen (z. B. dt. Bundesländer (Interner Link: Bundesland) und Gemeindeordnungen; US-amerikanischer Interner Link: Bundesstaaten) direktdemokratische Elemente (Volksbefragung, Volksentscheid bzw. Bürgerentscheid etc.) vorgesehen. Die d. D. der CHE zeichnet sich dadurch aus, dass neben den direktdemokratischen (Volksinitiative, Referendum) auch repräsentative Elemente (z. B. Interner Link: Parlamente) existieren (deshalb auch halbdirekte Demokratie genannt). Grundgedanke dieser Mischform ist es, das Mehrheitsprinzip (der repräsentativen Demokratie) gegen eine wesentlich höhere Beteiligung von Interner Link: Minderheiten am Entscheidungsprozess aufzugeben, d. h. das Prinzip umfassender Interner Link: Verhandlungen, die Suche nach Kompromissen und den politischen Austausch zu stärken.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: