[franz.] Allg.: Sammelbegriff für außenpolitische, zwischenstaatliche Aktivitäten und Interner Link: Internationale Beziehungen.
Spez.: 1) D. bezeichnet die professionelle Tätigkeit, die (ökonomischen, kulturellen, politischen, militärischen) Interner Link: Interessen eines Interner Link: Staates bei einem anderen Staat zu vertreten, die dazu notwendigen Vorarbeiten zu leisten und (außen-)politische Interner Link: Entscheidungen zu treffen sowie Informationen über das Ausland zu sammeln und Reaktionen aus dem Ausland an den (eigenen) Staat zu vermitteln. Der Begriff D. bezieht sich auch auf den Verkehr zwischen Staaten und internationalen Organisationen (Interner Link: Internationale Organisationen) sowie zwischen den internationalen Organisationen selbst. Diplomaten bzw. Diplomatinnen sind (i. d. R.) Interner Link: Beamte des Außenministeriums (Interner Link: Auswärtiges Amt (AA)), die über eine spezielle Ausbildung für den diplomatischen Dienst und die diplomatische Tätigkeit verfügen. Sie genießen im Empfangsstaat einen besonderen Schutz (Immunität, insb. vor polizeilicher oder gerichtlicher Verfolgung). Die Gesamtheit der Diplomaten und die ständige Behörde eines Entsendestaates in anderen Staaten werden als diplomatische Mission (diplomatische Vertretung) bezeichnet. Bestehende diplomatische Beziehungen zwischen Staaten verweisen auf den prinzipiellen Willen zur friedlichen Konfliktlösung und zum gegenseitigen Interessenausgleich. Bei Zuspitzung der Interessenunterschiede kann der jeweilige Missionschef zurückbeordert werden; die Interner Link: Abberufung des obersten Repräsentanten eines Staates bedeutet i. d. R. den Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
2) D. bezeichnet auch die Lehre außenpolitischer Interessenvertretung und ihrer Methoden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: