D. bezeichnet alle Formen wirtschaftlicher, immaterieller, nicht transportierbarer oder nicht lagerbarer Interner Link: Güter, wie sie üblicherweise vom Handwerk (z. B. Friseure), den freien Berufen (z. B. Rechtsanwälten), Banken und Versicherungen, Wissenschaft und Kunst, dem Unterhaltungsgewerbe, der Gastronomie etc. angeboten werden; darüber hinaus wird die öffentliche, kommunale etc. Interner Link: Verwaltung zum Dienstleistungssektor gezählt. Charakteristisch für D. (auch: dritter oder tertiärer Sektor) ist, dass die Interner Link: Produktion und der Verbrauch der Leistung unmittelbar zusammenfallen. D.-Gesellschaft bezeichnet einen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand, in dem der überwiegende Teil der Interner Link: Bevölkerung nicht in landwirtschaftlichen oder industriellen Berufen, sondern im dritten Sektor tätig ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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