1) Der Begriff B. bezieht sich auf die besondere Rechtsstellung, die Staatsangehörige (
2) B. bezeichnet
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: