1) B. bezeichnet die mit der Leitung einer
2) In kreisfreien und z. T. in großen Kreisstädten wird die B.-Funktion vom Ober-B. ausgeübt. Hier haben die B. Stellvertreterfunktion.
3) In den Stadtstaaten (BE, HB, HH) haben die B. die Stellung eines Ministerpräsidenten (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: