1) B. bezeichnet die mit der Leitung einer Interner Link: Gemeinde oder Interner Link: Kommune beauftragte Person. B. ist ein politisches Wahlamt, das haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Zu den Aufgaben zählen die Vertretung und die Repräsentation der Kommune nach außen sowie (je nach zugrunde liegender Interner Link: Kommunalverfassungen) die Leitung des Stadt- bzw. Interner Link: Gemeinderates, die Leitung der Interner Link: Verwaltung.
2) In kreisfreien und z. T. in großen Kreisstädten wird die B.-Funktion vom Ober-B. ausgeübt. Hier haben die B. Stellvertreterfunktion.
3) In den Stadtstaaten (BE, HB, HH) haben die B. die Stellung eines Ministerpräsidenten (Interner Link: Ministerpräsident/Ministerpräsidentin).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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