B. bezeichnet den (i. d. R.) parteiunabhängigen Zusammenschluss von Personen, die öffentlich gemeinsame
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: