In der Antike eine durch Geburt erworbene Zugehörigkeit zu den mit politischer Entscheidungsgewalt ausgestatteten Personen; im Mittelalter die freien, vollberechtigten Bewohner einer Stadt (zunächst Gewerbetreibende, Kaufleute), die (neben Adel und Klerus) einen eigenen sozialen und politischen Stand bildeten.
Die Zugehörigkeit zum B. war mit bestimmten Privilegien verbunden, das B.-Recht war erblich (keine B.-Rechte besaßen z. B. Juden, Arme, Gesinde). Während des Interner Link: Absolutismus wandelte sich der Begriff des Bs., der nun u. a. auch Verleger, Bankiers und Angehörige gelehrter Berufe einschloss und zum Träger der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung wurde. Mit der Unabhängigkeitserklärung der USA, der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution) und der Interner Link: Anerkennung der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte begann das klassische Zeitalter des Bürgertums (Bourgeoisie). Die Entwicklung der Interner Link: Nationalstaaten und der Niedergang des Bürgertums als sozialem Stand führten zur schrittweisen Ablösung des Begriffes B. durch die Bezeichnung Staatsbürger. Ugs. verweist der Begriff auch heute noch auf die soziale Mittelschicht.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: