Das 1952 in Berlin errichtete BVerwG ist oberstes Gericht des Bundes und letzte (Revisions-)Instanz auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht), sofern die Streitigkeiten nach Bundesgesetz nicht durch andere Gerichte entschieden werden (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: