Die in Art. 93-96 GG benannten Gerichte des Bundes: das
Zur Wahrung der Einheit der Rechtsprechung ist ein gemeinsamer
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: