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Bundesbürgschaft | bpb.de

Bundesbürgschaft

B. bezeichnet die Absicherung v. a. von Auslandsgeschäften dt. Interner Link: Unternehmen durch die Interner Link: Bundesregierung aufgrund politischer Risiken (z. B. Interner Link: Krieg, Zahlungsverbote) oder der Größe und des Umfangs des vereinbarten Geschäftes.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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