Allg.: B. ist ein nach bestimmten (i. d. R. politisch-verwaltungstechnischen) Kriterien geografisch abgegrenztes Gebiet.
Spez.: In DEU bezeichnet B. a) den territorialen Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: