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Bezirk | bpb.de

Bezirk

Allg.: B. ist ein nach bestimmten (i. d. R. politisch-verwaltungstechnischen) Kriterien geografisch abgegrenztes Gebiet.

Spez.: In DEU bezeichnet B. a) den territorialen Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen Interner Link: Verwaltung unterhalb der Landesebene (Interner Link: Regierungsbezirke in den Bundesländern (Interner Link: Bundesland)), b) eine rechtlich nicht selbstständige Untergliederung (städtischer) Verwaltungen (z. B. in Interner Link: Hamburg (Freie und Hansestadt, HH)), c) die mit Selbstverwaltungsaufgaben ausgestatteten und mit B.-Verordnetenversammlungen versehenen 12 Bezirke von Interner Link: Berlin (BE), d) die über den Landkreisen angesiedelten höheren Gemeindeverbände (Interner Link: Bayern (BY), Interner Link: Rheinland-Pfalz (RP)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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