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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) | bpb.de

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das BetrVG von 1972 (i. d. F. v. 2001) regelt grundlegend die Beziehungen zwischen Arbeitgebern (Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin) und Arbeitnehmern (Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) der privaten Wirtschaft und verpflichtet sie zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Es enthält u. a. Bestimmungen über Wahl, Aufgaben und Interner Link: Rechte des Interner Link: Betriebsrates sowie über die Informationspflicht des Arbeitgebers für den Fall, dass betriebliche Vorgänge wesentliche Arbeitnehmerinteressen berühren (personelle, organisatorische Belange etc.). Zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten können sog. Einigungsstellen eingerichtet werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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