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Berufung | bpb.de

Berufung

B. bezeichnet ein Interner Link: Rechtsmittel, das zur sachlich-inhaltlichen Nachprüfung erstinstanzlicher Urteile durch die nächste Gerichtsinstanz führt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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