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Beigeordnete | bpb.de

Beigeordnete

In den Kommunalverwaltungen sind B. für die Leitung und Kontrolle eines oder mehrerer Ämter (Interner Link: Amt) (bzw. Fachbereiche) zuständig (z. B. Kultur-, Bau-, Wirtschafts-, Sozialamt). Das Amt des B. kann hauptberuflich oder nebenberuflich bzw. ehrenamtlich ausgeführt werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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