Eine i. d. R. mehrere Ämter (
Nach Art der Führung wird zwischen Kollegial- (mehrere gleichberechtigte) und monokratischer B. (ein leitender Organ- oder Amtswalter) unterschieden. Funktional unterscheidet man zwischen Verwaltungs- und Gerichts-B.
Die B.-Hierarchie gliedert sich in oberste B. (z. B.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: