Sammelbegriff für materielle und nicht materielle Dinge oder Zustände, die für Individuen unumgänglich notwendig sind oder von ihnen angestrebt werden. Elementare (Grund-, Primär-)B. dienen 1) der Selbsterhaltung (Nahrung, Schlaf, Sexualität, Wohnung, Kleidung) und 2) der Sicherheit des Individuums. Erlernte (Sekundär-)B. beziehen sich a) auf die soziale
B. variieren zwischen unterschiedlichen Kulturen, unterliegen immer psychologisch-subjektiver Empfindung und Einschätzung und unterscheiden sich daher gravierend hinsichtlich der erforderlichen Menge oder Intensität und dem individuellen Grad der B.-Befriedigung. V. a. in der Ökonomie wird daher der Begriff »
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: