B. sind Personen, die im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen (Arbeiter, Angestellte) zum
B. haben besondere Dienst- und Treuepflichten (u. a. Verfassungstreue, unparteiische, uneigennützige und gesetzmäßige Amtsausübung, Streikverbot) und besondere
Man unterscheidet insb. a) unmittelbare B., die den Staat (Bund, Land) als Dienstherrn haben, und mittelbare B. im Dienst eines nachgeordneten Dienstherrn (z. B. Gemeinde); b) Berufs- und Ehren-B. ohne Besoldung und Versorgung (z. B. ehrenamtliche Stadträte (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: