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Bannmeile | bpb.de

Bannmeile

Das Interner Link: Gebiet/Hoheitsgebiet um bestimmte staatliche Einrichtungen (z. B. Interner Link: Parlamente, hohe Gerichte), in dem besondere Schutzbestimmungen (z. B. Demonstrationsverbot) gelten, um Druck auf die dort Tätigen (Interner Link: Abgeordnete, Interner Link: Richter/Richterin) zu verhindern.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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