Die BPOL ist seit 2005 Nachfolgerin des 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes (BGS) und untersteht dem Bundesministerium des Innern.
Da die Aufgaben der inneren Sicherheit (Interner Link: Innere Sicherheit) in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer (Interner Link: Bundesland) fallen, umfassen die Interner Link: Kompetenzen der BPOL in erster Linie den Schutz des Grenzgebietes (bis 30 km ins Landesinnere), die Sicherung von Bundesministerien, Bahnhöfen, Flughäfen und dt. Auslandsvertretungen. Bei außerordentlichen Gefahren, im Notstands- und Interner Link: Verteidigungsfall kann die BPOL im ganzen Bundesgebiet eingesetzt werden. Die BPOL ist auch befugt, verdeckte Ermittlungen und Wohnungsdurchsuchungen (z. B. zur Bekämpfung von Schlepperbanden) durchzuführen. Bereits 1972 wurde mit der GSG 9 eine Spezialeinheit zur Bekämpfung des Interner Link: Terror/Terrorismus gebildet (seit 2005 GSG 9 der BPOL, ursprünglich Grenzschutzgruppe 9).
Interner Link: Europol, Interner Link: Interpol, Interner Link: Polizei
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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