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Benchmarking | bpb.de

Benchmarking

[Benchmark = engl.: Maßstab] B. bezeichnet ein Verfahren zur Standardisierung und Verbesserung von Leistungen in privaten Interner Link: Unternehmen und in der öffentlichen Interner Link: Verwaltung. In einem ersten Schritt werden durch (ggf. branchenbezogene, national oder international) vergleichende Studien ermittelt, wie bestimmte Leistungen (z. B. die Vermittlung von Arbeitslosen, die Erteilung von Baugenehmigungen) in der Praxis konkret erbracht werden und welche Art der Leistungserstellung am erfolgreichsten ist (Interner Link: Best Practice). Die »Praxis der Besten« dient in einem zweiten Schritt als Maßstab und Vorbild für die nicht so Erfolgreichen bzw. zur Verbesserung der Praxis in weniger erfolgreichen Leistungsbereichen. Mittels dieser (Management-)Technik können also Stärken und Schwächen ermittelt, Bewertungen vorgenommen und praktische Orientierung vermittelt werden.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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