Allg.: Das Interner Link: Bundesland Baden-Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart ist charakterisiert durch eine hoch entwickelte und breit gefächerte mittelständische Industrie (Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau, Metall-, Elektro-, chemische, pharmazeutische und optische Industrie,) und eine ebenso vielfältige Agrarwirtschaft.
BW liegt im äußersten Südwesten DEUs und hat gemeinsame Grenzen mit den Bundesländern BY (im Osten), HE (im Norden) und RP (im Nordwesten). Äußere Grenzen bestehen zu FRA und der CHE. Die Landesfarben sind Schwarz-Gold. Die Schwaben im Osten und die Alemannen im Westen des Landes stellen die beiden wichtigsten Volksgruppen, im Norden lebt ein kleinerer Teil fränkischer Interner Link: Bevölkerung.
Pol.: Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierten die Besatzungsmächte zunächst die drei Länder Württemberg-Baden (amerik. Zone), Württemberg-Hohenzollern und Südbaden (franz. Zone). Nach einer Interner Link: Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren) wurde am 25. April 1952 der Südweststaat gebildet. Gemäß Interner Link: Verfassung des Landes vom 11.11.1953 ist der baden-württembergische Interner Link: Landtag oberstes Gesetzgebungsorgan (z. Zt. 143 Mitglieder, auf fünf Jahre gewählt). Oberster Vertreter der Interner Link: Exekutive ist der Interner Link: Ministerpräsident/Ministerpräsidentin, der/die die Interner Link: Regierung ernennt. Als direktdemokratisches Element kann auf Antrag von einem Sechstel der Wahlberechtigten eine Volksabstimmung zur Auflösung des Landtages abgehalten oder ein Gesetzesvorhaben eingebracht werden. BW hat 1956 als erstes Bundesland Bürgerbegehren und -entscheide auf kommunaler Ebene eingeführt (§ 21 GO BW).
BW ist in die vier Interner Link: Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen untergliedert.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: