A. bezeichnet das Aufgeben des Wohnsitzes im Heimatland mit der Absicht, sich auf Dauer in einem anderen Land niederzulassen. Zu unterscheiden sind freiwillige A. (z. B. aufgrund der angestrebten besseren Lebensverhältnisse) und notgedrungene oder zwangsweise A. (z. B. aufgrund politischer, religiöser etc. Verfolgung). Das Bundesverwaltungsamt (eine Behörde des Bundesministeriums des Innern) verwaltet in DEU die Angelegenheiten des A.-Wesens.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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