1) A. sind Personen mit deutscher Volks- oder Staatszugehörigkeit, die vor dem Ende des Zweiten Interner Link: Weltkrieges ihren Wohnsitz jenseits der heutigen Ostgrenzen DEUs hatten (in POL, der UdSSR, der Tschechoslowakei, HUN oder ROU) und als Folge des Interner Link: Krieges diese Gebiete (Interner Link: Gebiet/Hoheitsgebiet) verlassen mussten oder aus diesen Gebieten vertrieben wurden (§ 1 Bundesvertriebenengesetz).
2) A. sind aufgrund des dt. Staatsangehörigkeitsrechtes Personen, die sich als Nachfahren von Deutschstämmigen zum Deutschtum bekennen (§ 6 Bundesvertriebenengesetz) und heute ihr Interner Link: Recht auf Rückkehr nach DEU und zur (Wieder-)Eingliederung in die bundesrepublikanische Interner Link: Gesellschaft wahrnehmen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: