A. bezeichnet alle Vorgänge, die sich direkt auf das Verhältnis zu einem (bilaterale Beziehungen) oder mehreren anderen
Mittel der A. sind bspw. Verträge,
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: