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Ausschuss | bpb.de

Ausschuss

A. bezeichnet eine gewählte Arbeitsgruppe oder Untergliederung (z. B. des Interner Link: Parlaments), die bestimmte Vorarbeiten erledigt bzw. über Detailaufgaben berät und Vorschläge entwirft. Die Ausschüsse des Dt. Interner Link: Bundestages überarbeiten bspw. Gesetzentwürfe, bereiten Gesetzvorlagen vor oder erarbeiten Kompromisse zwischen den Interner Link: Parteien. Zu unterscheiden ist zwischen a) dem ständigen A., b) dem Sonder-A., der nach Bedarf vom Bundestag eingesetzt wird, c) dem Untersuchungs-A., der zur Überprüfung von Missständen der Interner Link: Exekutive eingesetzt wird, d) dem Richterwahl-A. und e) dem Vermittlungs-A., der zwischen Bundestag und Interner Link: Bundesrat bei strittigen Gesetzesvorlagen vermittelt.

Ausschuss

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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