Allg.: A. bezeichnet die Erfüllung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben des
Spez.: A. bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch die
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: