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Atomwaffensperrvertrag | bpb.de

Atomwaffensperrvertrag

Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Kernwaffen). Der A. wurde 1968 von den drei Interner Link: Atommächten USA, GBR und UdSSR unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Weitere Interner Link: Staaten schlossen sich dem Vertrag an (2015 = 191, darunter DEU); nicht unterzeichnet haben bisher Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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