Die Zuständigkeit der A. erstreckt sich ausschließlich auf Streitigkeiten zwischen
Die A. gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte, das
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: