1) A. ist ein Sammelbegriff für alle nicht selbstständigen bzw. abhängigen und weisungsgebundenen Beschäftigten. Der Begriff umfasst damit die klassischen, in der sozialen Wirklichkeit nur schwer unterscheidbaren beruflichen Kategorien Arbeiter, Angestellte,
Nach dem
2) Der Begriff A. wird oft als Abkürzung für die Organisationen der A. (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: