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Arbeitgeber/Arbeitgeberin

1) A. ist jede natürliche oder Interner Link: Juristische Person (z. B. AG) sowie jede Interner Link: Behörde, die zumindest eine weisungsgebundene Person (Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) beschäftigt. Interner Link: Rechte und Pflichten des A. ergeben sich aus individuellen Arbeitsverträgen, kollektiven Tarifverträgen (Interner Link: Tarifvertrag), Interner Link: Betriebsvereinbarungen bzw. gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu gehören neben der Zahlung des Arbeitsentgeltes insb. Fürsorgepflichten gegenüber den Arbeitnehmern.

2) Der Begriff A. wird oft als Abkürzung für die Verbände der Arbeitgeber, z. B. die Interner Link: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Interner Link: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Gesamtmetall etc., verwendet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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