[engl.: hearing] I. d. R. öffentliche Beratung eines politischen Gegenstandes mit dem Ziel, Sachverstand zu sammeln, den Kenntnisstand der Beteiligten zu erhöhen, Interner Link: Interessen gegeneinander abzuwägen und damit im Vorfeld politischer Interner Link: Entscheidungen zu einer »Versachlichung« beizutragen.
A. erfolgen sowohl zu den Entscheidungsprozessen in den parlamentarischen Ausschüssen (Interner Link: Ausschuss) als auch zu den entscheidungsvorbereitenden Arbeiten in den Ministerien (Interner Link: Ministerium).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: