[griech.: Herrschaftslosigkeit, Gesetzlosigkeit] 1) Politische Ordnungsvorstellung bzw.
2) Abwertende Bezeichnung für (politische oder gesellschaftliche) Ordnungen, die gegen Gesetze und übliche Moralvorstellungen verstoßen.
3) Sammelbegriff, der zahlreiche unterschiedliche, sozialphilosophisch-politische Ideen und Bewegungen zusammenfasst, die jegliche Form staatlicher, kirchlicher etc. Autorität ablehnen und die uneingeschränkte
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: