Verzicht auf die Bestrafung von Straftaten. Ehemals Ausdruck absoluter Machtfülle, setzt die A. geltendes
A. erfolgt meist, um ganze Gruppen von Taten oder Tätern zu entkriminalisieren. Grundlage der A. ist i. d. R. ein
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: