1) Durch Verträge miteinander verbündete Kriegsmächte, z. B. die 1813–1815 gegen Napoleon I. kämpfenden
2) Nach dem Zweiten Weltkrieg werden mit A. die UdSSR, die USA, GBR und FRA bezeichnet. Die Oberbefehlshaber der vier A. bildeten 1945 den sog. Alliierten Kontrollrat, dem aufgrund der rasch einsetzenden Ost-West-Spannungen in der Folge wenig Bedeutung zukam.
Die drei westlichen A. bildeten mit Gründung der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: