A. bezeichnet das Aushandeln von Interessenunterschieden bzw. das Beilegen von Interessenstreitigkeiten, insb. wenn für
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: