[franz.: Genehmigung] A. bedeutet im diplomatischen Verkehr, dass nach vertraulicher Anfrage des Entsendestaates ein von ihm in Aussicht genommener Diplomat als genehm betrachtet wird.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: