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Abschiebung | bpb.de

Abschiebung

A. bezeichnet die zwangsweise (und ggf. mit Zwangsmitteln) durchgesetzte Interner Link: Ausweisung von Ausländern (Interner Link: Ausländer/Ausländerin) aus DEU, die keine Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis haben.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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