Mit dem
Er/sie darf kein nationales Amt innehaben, wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren vom Rat gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Gemeinsam mit dem/der Hohen Vertreter/Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: