Mit dem Interner Link: Vertrag von Lissabon (2009) neu eingeführtes Interner Link: Amt, das Kontinuität in die Arbeit des Europäischen Rates (Interner Link: Europäischer Rat) bringen soll.
Er/sie darf kein nationales Amt innehaben, wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren vom Rat gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Gemeinsam mit dem/der Hohen Vertreter/Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (Interner Link: Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) stellt er/sie die Doppelspitze der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) dar.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: