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Gewaltenteilung | bpb.de

Gewaltenteilung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Statue von Charles de Montesquieu in Bordeaux in Frankreich). Der Philosoph Montesquieu gilt als Begründer der Gewaltenteilung. (© picture alliance)

Begriffserklärung

Genauer müsste es "Teilung der Staatsgewalt" heißen. Was "Gewalt" ist, weiß jeder: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. Mit "Staatsgewalt" bezeichnet man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Hier bedeutet "Gewalt" vor allem "Macht". Wenn jemand gegen Gesetze verstößt, kann der Staat dafür sorgen, dass derjenige bestraft wird. Der Staat hat die Macht, die Strafe durchzusetzen. Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten.

Warum Gewaltenteilung?

Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist eine Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert werden.

Drei Bereiche der Staatsgewalt: Legislative, Exekutive, Judikative

Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt, Verwaltung) und die Judikative (Rechtsprechung).

  • Die Legislative Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Wenn die Regierung ein Gesetz erlassen möchte, kann sie dazu einen Vorschlag machen. Darüber entscheiden, ob das Gesetz gültig wird, kann sie aber nicht. Das macht das Parlament. Das ist die "gesetzgebende Versammlung". In Deutschland ist das der Deutsche Bundestag. Bei der Gesetzgebung ist auch der Bundesrat beteiligt sowie der Bundespräsident, der ein Gesetz unterschreiben muss, bevor es gültig wird.

  • Die Exekutive Dies ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Die Exekutive kennt jeder: zur Exekutive gehört zum Beispiel die Polizistin oder die Stadtverwaltung. Und wenn man sich die Spitzen unseres Staates anschaut: hier ist die Regierung die Exekutive. Dazu gehören Bundeskanzler/in, Ministerinnen und Minister. Auf der Ebene der Bundesländer gehören die Ministerpräsidenten und die Minister/innen eines Landes dazu. Die Exekutive hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze im täglichen Leben umgesetzt werden. Sie muss sich darum kümmern, dass dabei alles richtig abläuft.

  • Die Judikative Dies ist die Interner Link: rechtsprechende Gewalt. Wenn jemand gegen die Gesetze verstoßen hat und vor dem Gericht erscheinen muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Interner Link: Richterinnen und Richter leiten Gerichtsverfahren und fällen Urteile. Die Richter und Richterinnen sind unabhängig. Sie müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten