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Souveränität | bpb.de

Souveränität

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S blau (© Stefan Eling)

Staatliche Unabhängigkeit

Das Wort "Souveränität" kommt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „Unabhängigkeit“, „Überlegenheit“. Die Souveränität eines Interner Link: Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Diese Unabhängigkeit kann allerdings eingeschränkt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Staat der EU beitritt. Dann werden freiwillig bestimmte Rechte etwa im Bereich der Wirtschafts-, Währungs- oder Landwirtschaftspolitik an die Gemeinschaft abgetreten.

Das Volk ist der "Souverän"

Mit „Souverän“ bezeichnet man den unumschränkten Herrscher eines Landes. Früher waren das Kaiser und Könige. In den modernen Demokratien ist es das Volk, von dem alle Macht im Staat ausgeht. Deshalb heißt es bei uns nach Wahlen, wenn eine neue Regierung gewählt wurde: Der Souverän hat entschieden.

Etwas souverän erledigen

Im alltäglichen Sprachgebrauch hört man immer wieder, dass jemand eine Sache souverän gemeistert habe. Das heißt, er oder sie hat ohne Hilfe, ganz selbstverständlich und eigenständig ein Problem gelöst.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten