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UN Behindertenrechtskonvention | bpb.de

UN Behindertenrechtskonvention

UN Behindertenrechtskonvention

Die UN Behindertenrechtskonvention ist eine Vereinbarung zwischen vielen Staaten. In der Vereinbarung stehen Rechte für Menschen mit Interner Link: Behinderung.

Es gibt Rechte, die jeder Mensch hat. Diese Rechte heißen Menschenrechte. Die Interner Link: Vereinten Nationen haben die Menschenrechte in der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" aufgeschrieben.

Bei manchen Gruppen von Menschen ist aber die Gefahr groß, dass Menschenrechte nicht beachtet werden, zum Beispiel bei Kindern, Flüchtlingen oder behinderten Menschen. Für diese Gruppen haben die Vereinten Nationen die Menschenrechte noch einmal besonders erklärt. Die Kinderrechtskonvention erklärt zum Beispiel die Rechte von Kindern. Die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention erklärt zum Beispiel die Rechte für Flüchtlinge. Es gibt noch andere solche Vereinbarungen.

Am 13. Dezember 2006 haben die Interner Link: Vereinten Nationen aufgeschrieben, welche Rechte behinderte Menschen haben. Die Vereinbarung heißt Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Kürzer kann man auch UN-Behindertenrechtskonvention sagen.

In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention geht es zum Beispiel um Interner Link: Barrierefreiheit, Gebäude, Straßen oder Busse und Bahnen sollen für behinderte Menschen zugänglich sein. Das gilt zum Beispiel für Schulen und Krankenhäuser. Auch das Internet, Radio oder Mobiltelefone sollen barrierefrei sein.

Es gibt auch Artikel über Gesundheit, Bildung und Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Ein Beispiel für die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist die Teilhabe an Wahlen. Menschen mit Behinderung dürfen auch Organisationen gründen, die sie in ihrer Stadt oder ihrem Land vertreten.

Sehr viele Interner Link: Staaten auf der ganzen Welt haben die UN Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Auch Deutschland hat unterschrieben. Die Staaten sagen mit der Unterschrift,

  • dass sie sich an die Vereinbarung halten werden und

  • dass sie die Rechte von behinderten Menschen achten werden.

Die UN Behindertenrechtskonvention ist kein Gesetz. Behinderte Menschen können in Deutschland nur die Rechte einklagen, die in den deutschen Gesetzen stehen.

Deutschland hat sich aber verpflichtet, Gesetze so zu ändern, dass sie zu UN Behindertenrechtskonvention passen. Die Vereinten Nationen achten darauf, ob die Staaten sich an die UN Behindertenrechtskonvention halten. Dazu schreiben die Staaten regelmäßig einen Bericht für die Vereinten Nationen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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