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Geschlechtsbezeichnungen | bpb.de

Geschlechtsbezeichnungen

Geschlechtsbezeichnung

In Deutschland muss man einen Menschen nach der Geburt beim Standesamt anmelden. Das wird mit der Geburtsurkunde gemacht. In der Geburtsurkunde steht das Geschlecht, das Arzt, Ärztin oder die Hebamme bei der Geburt festgelegt haben. Der Text erklärt die Geschlechtsbezeichnungen in der Geburtsurkunde.

Es gibt die Geschlechtsbezeichnungen "männlich", "weiblich" und "divers". "Divers" bedeutet hier "nicht eindeutig männlich oder weiblich". Der Eintrag in der Geburtsurkunde kann bei Interner Link: intergeschlechtlichen Menschen auch freibleiben. Dann wird kein Geschlecht angegeben.

Vor 2013 gab es nur die Möglichkeit "männlich" oder "weiblich" anzugeben. Das klingt einfach – ist es aber nicht immer.

Die meisten Menschen sind zufrieden mit dem Geschlecht, dass bei der Geburt festgelegt wurde. Sie fühlen sich als Frau und bei der Geburt wurde festgelegt: Sie sind weiblich. Sie fühlen sich als Mann und bei der Geburt wurde festgelegt: Sie sind männlich. Für diese Menschen ist der Geschlechtseintrag in ihrer Geburtsurkunde in Ordnung.

Bei manchen Menschen ist das aber nicht so einfach.

  • Zum Beispiel bei intergeschlechtlichen Menschen.
    Intergeschlechtliche Menschen haben zum Beispiel eine Vulva wie eine Frau und einen Hoden wie ein Mann.

  • Oder bei trans Menschen.
    Bei ihnen wurde bei der Geburt das falsche Geschlecht in der Geburtsurkunde eingetragen.

  • Es gibt auch noch andere Formen, sich mit seinem Geschlecht anders zu fühlen als die meisten Menschen. Manche Menschen sagen zum Beispiel, dass sie weder Mann noch Frau sind.

Diese Beispiele zeigen: Es gibt Menschen, die können und wollen nicht "männlich" oder "weiblich" angeben. Manche Menschen wollen das Geschlecht im Laufe des Lebens wechseln. Manche Menschen sagen, dass sie weder Mann noch Frau sind.

Trans und inter Menschen und auch andere kämpfen immer wieder für ihre Rechte. Darum gibt es für sie auch immer mehr Möglichkeiten.

Zum Beispiel gibt es mehr Möglichkeiten in der Geburtsurkunde.

  • Seit 2013 kann man in der Geburtsurkunde den Eintrag über das Geschlecht frei lassen.

  • Eltern den Eintrag freilassen, wenn sie ein intergeschlechtliches Kind anmelden.

  • Seit 2018 gibt es auch die Möglichkeit "männlich", "weiblich" oder "divers" auszuwählen. Damit "divers" eingetragen werden kann, muss aber ein Arzt oder eine Ärztin eine Bescheinigung geben.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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