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Briefwahl | bpb.de

Briefwahl

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Briefwahl

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Wähler und Wählerinnen können auch mit einem Brief an Interner Link: Wahlen teilnehmen. Das nennt man Briefwahl.

Bei Wahlen entscheidet das Volk, wer in einer Gemeinschaft Wichtiges bestimmen darf.
Es gibt verschiedene Arten von Wahlen.
Es gibt zum Beispiel die Interner Link: Europawahl, Interner Link: Bundestagswahl, Interner Link: Landtagswahl und die Interner Link: Kommunalwahl.

Wählen kann man in einem Interner Link: Wahllokal.
Manche Wähler und Wählerinnen können aber nicht zum Wahllokal gehen.

Zum Beispiel wenn sie am Wahltag

  • im Urlaub sind,

  • einen Termin haben

  • oder weil sie krank sind.

Dafür gibt es die Briefwahl.
Dann können die Wähler und Wählerinnen vor dem Wahltag wählen. Sie können per Post oder im Wahlamt wählen.

Man muss die Briefwahl zuerst beantragen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Jeder Wähler und jede Wählerin bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, kann man die Briefwahl beantragen.
    Dazu wird die Rückseite ausgefüllt und zurück an die Wahlbehörde geschickt.
    Die Adresse der Wahlbehörde steht auf der Wahlbenachrichtigung.

  2. Die Briefwahl kann auch im Internet beantragt werden.


  3. (© bpb)

Dann schickt die Wahlbehörde dem Wähler oder der Wählerin die Unterlagen zur Wahl zu.
Zu den Unterlagen gehört auch eine Anleitung.
Die Anleitung erklärt, wie die Briefwahl funktioniert.
Es ist wichtig die Anleitung genau zu lesen, denn die Briefwahl ist bei jeder Wahl ein bisschen anders.

Diese Unterlagen bekommen Sie bei den Wahlen von der Wahlbehörde:

  1. Einen Stimmzettel.

  2. Einen Umschlag für den Stimmzettel. Es ist der Umschlag, auf dem keine Adresse steht.

  3. Einen Wahlschein.

  4. Einen Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.

Die Briefwahl läuft so ab:

(© bpb)


1. Zuerst stimmt man auf dem Stimmzettel ab.
2. Der angekreuzte Stimmzettel kommt dann
in den leeren Briefumschlag für den Stimmzettel.
3. Man klebt den Briefumschlag zu. Das ist wichtig,
weil die Wahl geheim ist.









(© bpb)




4. Man muss den Wahlschein unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet: Der Wähler oder die Wählerin hat selbst gewählt. Oder: Jemand anderes hat den Stimmzettel ausgefüllt. Er hat aber so gewählt, wie es der Wähler wollte.







(© bpb)

5. Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.










Post (© bpb)




6. Dieser Umschlag kommt in einen Briefkasten der Post.
Man braucht keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt.




7. Der Umschlag kann auch beim Wahlamt abgegeben werden.





Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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