Im Grundgesetz steht: "Die Interner Link: Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". Diese Regeln müssen eingehalten werden.
Eine Wahl ist allgemein: Bei der Interner Link: Bundestagswahl heißt das: Alle Deutschen dürfen wählen. Egal wie viel Geld sie verdienen oder welche Religion sie haben. Man darf erst mit 18 Jahren wählen. Bei manchen Wahlen darf man schon ab 16 Jahren wählen.
Eine Wahl ist unmittelbar: Die Bürger wählen die Interner Link: Abgeordneten direkt. So wie eine Klasse direkt einen Klassensprecher wählt. Eine andere Art zu wählen ist die indirekte Wahl. Zum Beispiel die Wahl der Schülervertretung einer ganzen Schule. Hier wählen die Schüler einer Klasse zuerst den Klassensprecher. Diese Klassensprecher wählen dann die Schülervertretung der ganzen Schule. Die Schüler haben die Schülervertretung indirekt gewählt. Trotzdem vertritt die Schülervertretung alle Schüler.
Eine Wahl ist frei: Alle Personen dürfen wählen, wenn sie wollen. Es darf keinen Druck und keine Verbote geben. Es bedeutet auch, dass man nicht wählen muss.
Eine Wahl ist gleich: Alle Stimmen sind gleich wichtig. Keine Stimme zählt mehr oder weniger.
Eine Wahl ist geheim: Niemand darf zuschauen, wen man wählt oder überprüfen, wen man gewählt hat. Deshalb gibt es Wahlkabinen. In eine Wahlkabine muss man alleine hineingehen. Wenn man wegen einer Behinderung Hilfe beim Wählen braucht, darf man jemanden mitnehmen.
Bürger und Bürgerinnen können in Deutschland an Wahlen auf verschiedenen Ebenen teilnehmen. Neben den demokratischen Grundregeln gibt es verschiedene Regeln für die verschiedenen Wahlen:
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