In Deutschland haben alle
Im Grundgesetz steht in Artikel 8:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch ein
Versammlungsfreiheit
Menschen können sich aus verschiedenen Gründen treffen.
Sie können sich zum Beispiel in einem Verein oder mit ihren Freunden treffen.
Ein Treffen heißt dann Versammlung,
• wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen
• oder wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.
Ein Konzert oder ein Fußballspiel ist keine Versammlung. Dort sind die Menschen nur Zuschauer. Auch ein Volksfest ist keine Versammlung.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Versammlung:
• Man trifft sich unter freiem Himmel, zum Beispiel auf der Straße, einem Marktplatz oder in einem Park.
• Man trifft sich in einem Haus. Eine Versammlung, auf der eine Gruppe von Menschen ihre Meinung öffentlich äußert, heißt Demonstration.
Egal wo man sich trifft, wichtig ist:
Versammlungen sollen friedlich sein. Das bedeutet, dass sie ohne Gewalt ablaufen sollen. Auf eine
Wer etwas zu sagen hat, braucht keine Waffen.
Bei einer Versammlung unter freiem Himmel kann der
Vom Staat wird manchmal vorgeschrieben, was die Menschen bei der Versammlung beachten müssen. Zum Beispiel sagt die Polizei, wo genau die Menschen demonstrieren dürfen.
Sie will damit zum Beispiel verhindern, dass es Gewalt gibt. Wenn das nicht beachten wird, kann die Polizei die Versammlung verbieten. Die Veranstalter der Demonstration können das Gericht anrufen. Das Gericht entscheidet dann, ob das Verbot der Polizei nach dem Gesetz richtig war.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //