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Staatsbürger/ Bürger | bpb.de

Staatsbürger/ Bürger

Menschen, die zu einem Interner Link: Staat gehören, sind die Bürger und Bürgerinnen des Staates. Man kann auch sagen: Sie sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Bürger und Bürgerinnen gemeinsam bilden die Gemeinschaft, die wir Staat nennen.

  • Menschen, die zum Staat Frankreich gehören, sind die französischen Bürger und Bürgerinnen. Es sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Frankreich.

  • Menschen, die zum Staat Deutschland gehören, sind deutsche Bürger und Bürgerinnen. Es sind die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Deutschland.

Deutsche Bürger und Bürgerinnen sind Menschen, die einen deutschen Personalausweis haben.
Mit dem Personalausweis kann man zeigen: Ich bin deutscher Staatsbürger. Oder: Ich bin deutsche Staatsbürgerin.

Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (Zeichnung Andreas Piehl) (© bpb)

Menschen mit einem Personalausweis haben die deutsche Interner Link: Staatsbürgerschaft. Sie sind deutsche Bürger oder Bürgerinnen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Mehr dazu finden Sie unter dem Wort Interner Link: Staatsbürgerschaft.

Die deutschen Bürger und Bürgerinnen sind gemeinsam das deutsche Volk.

Alle Menschen, die in Deutschland leben, sind die deutsche Bevölkerung. Sie haben aber nicht alle die deutsche Staatsbürgerschaft.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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