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Religionsfreiheit | bpb.de

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit bedeutet, dass jede Religion und jede Weltanschauung erlaubt ist. Alle können frei entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben.

In Artikel 4 des Interner Link: Grundgesetzes steht:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Der Artikel 4 schützt die Freiheit, an das zu glauben, was man möchte. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder seine Weltanschauung selbst zu wählen.

Zum Beispiel darf der Staat zum Beispiel nicht sagen:

  • Wir sind ein christlicher Staat. Nur christliche Kirchen dürfen gebaut werden.

  • Wir sind ein islamischer Staat. Nur Moscheen dürfen gebaut werden

Niemand darf gezwungen werden, an eine bestimmte Religion zu glauben. Das gilt auch für die eigenen Kinder. Ab 14 Jahren darf jeder selbst entscheiden, was er oder sie glauben möchte. Egal, was die Eltern dazu sagen.

Zeichnung: In Deutschland sind Religionen durch das Grundgesetz geschützt. In der Zeichnung wird das Grundgesetz durch einen Regenschirm versinnbildlicht. (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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