Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat ist ein Externer Link: Staat, in dem sich alle an die Externer Link: Gesetze und Externer Link: Grundrechte halten müssen. Auch der Staat selber.
Die
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Im Artikel 20, Absatz 3 des
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
In einem Rechtsstaat können sich die
In einem Rechtsstaat gibt es
Niemand darf dem Richter vorschreiben, welche Entscheidung er treffen soll. Er trifft seine Entscheidung unabhängig.
Der Richter muss sich bei seiner Entscheidung aber an das Gesetz halten. Das Urteil muss das Gesetz beachten.
Nehmen wir zum Beispiel an: Herr Schmidt ist vom Urteil betroffen. Herr Schmidt ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Dann kann er Rechtsmittel einlegen. Das heißt: Herr Schmidt kann überprüfen lassen, ob das Urteil das Gesetz beachtet.
Personen, die von einem Urteil betroffen sind, können es überprüfen lassen. Ein Verurteilter kann zum Beispiel sagen: Das Urteil ist nicht nach dem Gesetz. Ich lege Rechtsmittel ein.
Das Gegenteil von einem Rechtsstaat ist zum Beispiel eine Externer Link: Diktatur. Ein Diktator hält sich meistens nicht an die Grundrechte.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //