Petition/Petitionsrecht
Das Grundgesetz garantiert allen Medien die Freiheit ihre Meinung zu sagen und über das zu berichten, was sie wollen. Medien sind zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio. Diese Freiheit nennt man Pressefreiheit.
In Artikel 5 (1) des
[…] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Die Menschen, die Medien machen, entscheiden selbst über welche Themen sie berichten. Sie entscheiden auch darüber, wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen. Die Medien dürfen über alles berichten.
Zensur bedeutet: Der Staat kontrolliert,
•was die Medien berichten,
•welche Worte die Medien benutzen,
•welche Bilder die Medien zeigen.
Gefällt dem Staat etwas nicht, verbietet der Staat das.
In Deutschland gibt es keine Zensur. Das bedeutet zum Beispiel:
•Niemand, der Bücher, Zeitungen, Radio- oder Fernsehsendungen macht oder etwas im Internet schreibt, muss den Staat vorher um Erlaubnis fragen.
•Er darf auch nicht bestraft werden, weil die Regierung eine andere Meinung hat.
Allerdings müssen sich auch die Medien an Gesetze halten. Die Medien dürfen zum Beispiel nicht Meldungen verbreiten, von denen sie wissen, dass es Lügen sind. Man kann auch sagen: Die Medien dürfen keine falschen Tatsachen behaupten.
Die Medien dürfen nicht schreiben oder sagen: Ein Politiker hat mit Alkohol am Steuer einen Unfall gehabt, wenn das gar nicht stimmt.
Wenn so ein Unfall aber tatsächlich passiert ist, darf die Presse darüber berichten.
Jeder der Nachrichten liest muss selbst aufpassen. Es gibt auch erfundene Nachrichten. Ein anderes Wort dafür ist
Tipps dazu gibt es hier auf der Seite
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //